Gesundheitshandwerk Zahntechnikerin am Arbeitsplatz

Telematikinfrastruktur-Anbindung für Betriebe der Gesundheitshandwerke

Die Telematikinfrastruktur (TI) ist ein digitales Netzwerk im Gesundheitswesen, welches Leistungserbringer wie Ärzte, Apotheken oder auch Betriebe des Gesundheitshandwerks miteinander verbindet. Ab dem 1. Januar 2026 ist die Anbindung aller Hilfsmittelbetriebe wie Dentallabore, Hörgeräteakustiker, Augenoptiker, Betriebe der Orthopädietechnik und weitere an die Telematikinfrastruktur verpflichtend - mit Hilfe des elektronischen Berufsausweises (eBA) und des Betriebsausweises (HBA).

Fehlende Informationen zu Behandlungshistorien, Verordnungen und zur Medikation erschweren den Arbeitsalltag von Betrieben der Gesundheitshandwerke. Die nötig werdenden Rücksprachen mit den bisherigen Behandlern kosten oftmals viel Zeit und verkomplizieren eine zielgerichtete Behandlung. Diese Hürden werden mit der Telematikinfrastruktur (TI) nun abgeschafft. Sie ebnet den Weg für den sicheren Informationsfluss zwischen allen Beteiligten und ermöglicht es Gesundheitshandwerkern und -handwerkerinnen, sich wieder auf das Wesentliche zu konzentrieren – die Patienten und Patientinnen.

Digitale Chancen für Dentallabore und weitere Betriebe wie Hörgeräteakustiker, Augenoptiker oder Orthopädietechniker

Mit dem Anschluss der Betriebe der Gesundheitshandwerke an die TI können zukünftig die Daten von Patienten und Patientinnen schnell und unbürokratisch eingesehen und ausgetauscht werden. Über den Dienst KIM (Kommunikation im Medizinwesen) können OP-Berichte, MRT-Bilder und auch eigene Berichte sicher ausgetauscht werden. Für eine sichere Echtzeitkommunikation sorgt der eigene TI-Messenger (TIM). Durch ihn können Betriebe der Gesundheitshandwerke zukünftig mit Arztpraxen, Krankenhäusern, Apotheken und, wenn gewünscht, auch den Patienten und Patientinnen mittels Kurznachricht kommunizieren.

Hinweis:

Derzeit können nur eBA- und SMC-B-Karten der Berufsgruppen Hörgeräteakustik und Orthopädietechnik für die Berufsangehörigen der Kammern Dortmund, Düsseldorf und Rheinhessen bestellt werden.

Anschlusspflicht zum 1.1.2026: eBA und SMC-B rechtzeitig beantragen

Mit dem 1. Januar 2026 ist der Anschluss aller Hilfsmittelbetriebe verpflichtend. Um diesen Anschluss zu gewährleisten, werden zwei Karten benötigt: der elektronische Berufsausweis (eBA) und der Betriebsausweis (SMC-B). Beide Karten sind über D-Trust erhältlich.

Handwerkskammern als Herausgeber für Betriebe des Gesundheitshandwerks

Die Beantragung der Karten für die verschiedenen Gesundheitshandwerke erfolgt ausschließlich über den geschützten Mitgliederbereich und das dort zur Verfügung gestellte Online-Antragsportal der jeweils zuständigen Handwerkskammer. Momentan sind Mitglieder der Berufsgruppen Augenoptik, Hörgeräteakustik, Orthopädietechnik, Schuhmacherei und Zahntechnik berechtigt, die Karten zu bestellen.

Anbindung Gesundheitshandwerke an Telematikinfrastrukur mit eBA

Die Infografik zeigt den schnellen Zugang zu Patientendaten dank eBA.

Sicherer Informationsfluss mit dem elektronischen Berufsausweis

Mit dem elektronischen Berufsausweis (eBA) und dem Betriebsausweis (SMC-B) erhalten Betriebe der Gesundheitshandwerke und deren berechtigte Handwerker und Handwerkerinnen über die TI Zugang zu allen relevanten Gesundheitsdaten der Patienten und Patientinnen. Zudem können sie sich über den TI-eigenen Messenger-Dienst schnell und sicher mit Mitbehandelnden austauschen.

Die Anwendungen in der TI

Innerhalb der Telematikinfrastruktur können alle teilnehmenden Berufsgruppen dank KIM sicher und direkt kommunizieren. Sie können per E-Mail zum Beispiel Arztbriefe, Heil- und Kostenpläne, Befunde, Röntgenbilder, Labordaten, Abrechnungen und Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen austauschen.

Ergänzend zu KIM schafft der TI-Messenger eine sichere Echtzeitkommunikation. Durch Textnachrichten können sich alle Gesundheitsberufe zu Rückfragen, zu verordneten Hilfsmitteln, Informationen zu Laborbefunden oder anderen Unklarheiten austauschen. Besonders in Notfallsituationen spart dies wertvolle Zeit und gewährleistet schnelle Versorgung.

Der elektronische Berufsausweis (eBA) ist die digitale Identifikation für Angehörige bestimmter Berufe, wie z. B. Augenoptik, Hörgeräteakustik, Orthopädietechnik, Schuhmacherei und Zahntechnik, die ihre Berufszulassung bestätigt. Er ermöglicht eine sichere, digitale Authentifizierung und den Zugang zu sensiblen, berufsbezogenen Daten und Diensten der Telematikinfrastruktur. Der eBA trägt zur Erhöhung der Sicherheit und Effizienz im Gesundheitswesen und in anderen Berufsfeldern bei. Zudem vereinfacht er administrative Prozesse, indem er den Nachweis von Qualifikationen und Berechtigungen erleichtert. Darüber hinaus enthält der eBA eine qualifizierte elektronische Signatur (QES) zur digitalen Unterschirift von elektronischen Dokumenten. Diese ersetzt die persönliche Unterschrift innerhalb der Telematikinfrastruktur.

Die SMC-B (Security Module Card Typ B) ist eine Chipkarte, die für medizinische Einrichtungen und Betriebe entwickelt wurde. Sie dient zur sicheren Authentifizierung und Verschlüsselung für Betriebe im elektronischen Datenaustausch im Gesundheitswesen. Mit der SMC-B können Institutionen, wie Arztpraxen, Apotheken oder Betriebe der Gesundheitshandwerke, sicher auf digitale Gesundheitsdienste zugreifen. Die Karte gewährleistet die Integrität und Vertraulichkeit sensibler Patientendaten.

Um auf die Telematikinfrastruktur zugreifen und die Vorteile der Digitalisierung des Gesundheitswesens nutzen zu können, ist eine eindeutige Identifikation als Handwerker, Handwerkerin oder Betrieb der Gesundheitshandwerke in der TI notwendig. Dafür werden zwei Karten benötigt. Die erste Karte, der elektronische Berufsausweis (eBA), identifiziert den Gesundheitshandwerker oder die -handwerkerin als Teil der Berufsgruppe, die auf Anwendungen der TI zugreifen darf. Zur digitalen Unterschrift von elektronischen Dokumenten wird die im eBA enthaltene qualifizierte elektronische Signatur (QES) genutzt. Sie ersetzt die persönliche Unterschrift innerhalb der Telematikinfrastruktur. Neu hinterlegte Informationen in der Telematikinfrastruktur müssen mit dieser Unterschrift bestätigt werden. Die zweite Karte, die SMC-B, weist den jeweiligen Betrieb der Gesundheitshandwerke aus. Beide Ausweise unterliegen der Verantwortlichkeit der zuständigen Kammer und sind nach Freigabe bei D-Trust bestellbar.

Um eine flächendeckende Anbindung aller teilnehmenden Berufsgruppen an die TI zu gewährleisten, werden die meisten Kosten dafür, wie die technische Ausstattung mit Karten-Lesegerät und Konnektor sowie Betriebskosten für eBA und SMC-B, vom GKV-Spitzenverband refinanziert.

Elektronischen Berufsausweis und SMC-B beantragen und online bestellen

Es wird die Beantragung und Auslieferung der SMC-B und eBA gezeigt.

Die Infografik zeigt die Beantragung und Auslieferung der SMC-B und des eBA.

Zu Anfang 2026 wird die Anbindung an die Telematikinfrastruktur für alle Betriebe der Gesundheitshandwerke verpflichtend. Um Zugang zur TI zu erhalten, ist die Beantragung des eBA und der SMC-B nötig.

Erhalten Sie Ihren eBA

Die zuständige Handwerkskammer vergibt den eBA an Personen, die eine berufliche Qualifizierung zur Ausübung eines Gesundheitshandwerks gemäß den Nummern 33 bis 37 der Anlage A zur Handwerksordnung vorweisen können. Der Nachweis erfolgt durch Eintragung in die Handwerksrolle als qualifizierter Inhaber bzw. qualifizierte Inhaberin oder als qualifizierter Betriebsleiter bzw. qualifizierte Betriebsleiterin eines Betriebs des entsprechenden Gesundheitshandwerks. Dabei prüft die Handwerkskammer die Berufserlaubnis des Antragstellers oder der Antragsstellerin. Nach erfolgreicher Prüfung erhält die antragstellende Person eine Vorgangsnummer für die Bestellung des eBA über das D-Trust E-Health Antragsportal. So gehen Sie anschließend bei der Bestellung des eBA vor:

  1. Eingabe der Vorgangsnummer im D-Trust E-Health Antragsportal und Ergänzen des vorausgefüllten Antrags
  2. Rechtsgültige Identifikation, z. B. mit PostIdent-Verfahren
  3. Nach erfolgreicher Identifikation und erneuter Bestätigung durch die Kammer wird der Ausweis produziert und versandt

Beantragen Sie die SMC-B

Die Bestellung der SMC-B setzt das Vorliegen eines eBA für eine zeichnungsberechtigte Person des Betriebs voraus. Diese Person kann die SMC-B über die jeweilige Kammer bestellen, bei der automatisch die Berechtigung des Betriebs geprüft wird. Im Anschluss an die Bestätigung der Berechtigung durch die Kammer wird, wie für den eBA, eine Vorgangsnummer für die Bestellung der SMC-B im D-Trust E-Health Antragsportal ausgegeben.

Download

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Produktblatt eBA für Gesundheitshandwerke

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Produktblatt SMC-B

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Kurzanleitung für die SMC-B-Antragsstellung für Betriebe des Gesundheitshandwerks

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Infografik Telematikinfrastruktur

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