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eAntrag für den eHBA: D-Trust bietet rein elektronische Bestellung für den elektronischen Heilberufsausweis an

Berlin, 21. März 2025 - Seit Mitte März bietet D-Trust die Bestellung eines elektronischen Heilberufsausweises (eHBA) als reinen eAntrag für nicht approbierte Leistungserbringer im Gesundheitswesen an.  

Das bedeutet: Antragsstellende müssen bei der Bestellung ihres eHBAs nicht mehr wie bisher Dokumente selbst ausdrucken, unterschreiben und per Post verschicken. Beim neuen Antragsweg wird der Antrag nach Abschluss der Bestellung automatisch elektronisch an die D-Trust übermittelt. Nach erfolgter Identifizierung des Antragstellers, z.B. durch PostIdent, und Freigabe durch den Kartenherausgeber, kann die Karte sofort produziert werden.  

Damit bietet D-Trust als erster eHBA-Hersteller einen rein elektronischen Antragsablauf an – dieser Prozess besteht auch schon beim Antrag für einen Praxis- und Institutionsausweis (SMC-B).  

Ab sofort können Pflegkräfte, Physiotherapeuten und Therapeutinnen und weitere Heil- und Hilfsmittelerbringer, deren Kartenherausgeber das elektronische Gesundheitsberuferegister (eGBR) ist, den eAntrag für den eHBA nutzen. Im April kommen Hilfsmittelerbringer mit den Handwerkskammern als Kartenherausgeber dazu. Danach werden auch schrittweise andere Sektoren an den eAntrag angeschlossen. Damit wird der eAntrag sukzessive auch für Apotheker und Apothekerinnen, Psychotherapeuten oder Ärzte und Ärztinnen nutzbar.