Support für die Berechtigungszertifikate
Bei Fragen zur Anbindung an das System für Berechtigungszertifikate des Online-Ausweises helfen wir Ihnen gerne. Möchten Sie wissen, wie der Onboarding-Prozess gestaltet ist oder welche Ansprechpartner Sie kontaktieren können? Wir bieten Ihnen hilfreiche Informationen.
Den Bescheid für ein Berechtigungszertifikat beantragen Sie bei der Vergabestelle für Berechtigungszertifikate (VfB) des Bundesverwaltungsamtes (BVA).
Sobald der Erstbescheid gestellt und bewilligt wurde, werden die Bescheiddaten automatisch an D-Trust übermittelt. Auf Basis dieser Daten (VfB-Kennzeichen) können Sie dann bei der D-Trust das Berechtigungszertifikat beauftragen.
Das Formular für die Beauftragung erhalten Sie nach Vertragsabschluss in unserem Service-Portal unter „Anträge & Formulare“.
Änderungen an einem bestehenden Bescheid für ein Berechtigungszertifikat beantragen Sie bei der Vergabestelle für Berechtigungszertifikate (VfB) des Bundesverwaltungsamtes (BVA).
Sobald der Änderungsantrag gestellt und bewilligt wurde, werden die geänderten Bescheiddaten automatisch an D-Trust übermittelt. Auf Basis dieses geänderten Bescheides (VfB-Kennzeichen) können Sie dann bei der D-Trust die Änderungen für das Berechtigungszertifikat beauftragen.
Das Formular für den Änderungsauftrag erhalten Sie nach Vertragsabschluss in unserem Service-Portal unter „Anträge & Formulare“.
Der von der Vergabestelle für Berechtigungszertifikate (VfB) des Bundesverwaltungsamtes (BVA) ausgegebene Bescheid für ein Berechtigungszertifikat ist 3 Jahre gültig.
Das Berechtigungszertifikat selbst hat ein Gültigkeit von 48 Stunden und wird innerhalb der Gültigkeit des zugrundeliegenden Bescheides täglich erneuert.
Rechtzeitig vor Ablauf der Gültigkeit des Bescheides, sollte ein Verlängerungsantrag bei der VfB gestellt werden.
Sobald der Verlängerungsbescheid gestellt und bewilligt wurde, werden die Bescheiddaten automatisch an D-Trust übermittelt. Der betroffene Diensteanbieter (Antragsteller) erhält im Anschluss eine Rechnung über eine Änderungspauschale von 250 Euro von D-Trust. Ein separater Änderungsantrag muss nicht bei D-Trust gestellt werden.
Den Online-Antrag sowie Informationen zum Verfahrensablauf und Fristen finden Sie auf dem Bundeportal.
Eine Schritt für Schritt Anleitung, wie Sie als Behörde Diensteanbieter werden, finden Sie auf dem Personalausweisportal.
Eine Schritt für Schritt Anleitung, wie Sie als privatwirtschaftliches Unternehmen Diensteanbieter werden, finden Sie auf dem Personalausweisportal.