Sprache:
Foto einer schwangeren Frau, die auf einer Couch liegt und gerade von einer Hebamme untersucht wird

Warum die Digitalisierung Hebammen mehr Zeit fürs Wesentliche bringt

Papierberge, von den Eltern versäumte Untersuchungstermine und die fehleranfällige Weitergabe von Dokumenten im Fall einer Vertretungsregelung: bislang noch Alltag für angestellte und freiberufliche Hebammen. Die digitale Vernetzung in der Telematikinfrastruktur (TI) wird die Arbeit von Hebammen in Zukunft deutlich einfacher machen.

Für Schwangere und Mütter das Beste erreichen

 

Mit der elektronischen Patientenakte (ePA) schafft die TI einen Ort, an dem Informationen zu Schwangeren, Müttern und deren Nachwuchs mit wenigen Klicks direkt abrufbar sind. Enthalten ist zum Beispiel der elektronische Mutterpass (eMutterpass), der nicht nur die Schwangerenvorsorge optimiert, sondern darüber hinaus dafür sorgt, dass die Zusammenarbeit mit Arztpraxen, Apotheken sowie Kliniken unkomplizierter wird. Alle Gesundheitsdaten, Befunde und Co. sind lückenlos online dokumentiert. Termine lassen sich bequem verwalten. Das Kinderuntersuchungsheft steht mittlerweile ebenfalls als ePA-Bestandteil digital zur Verfügung. Das macht auch Freiberuflern und Freiberuflerinnen das Leben leichter, da im Vertretungsfall umständliche Übergaben entfallen.

Die Vorteile der Telematikinfrastruktur und ihrer Anwendungen liegen auf der Hand: Hebammen haben weniger bürokratischen Aufwand und mehr Zeit für ihre Patientinnen. Daher ist es schon jetzt lohnenswert, sich mit dem elektronischen Heilberufsausweis (eHBA) und dem Praxisausweis (SMC-B) an die TI anzubinden. Beide Karten können Sie bei der D-Trust GmbH, einem Unternehmen der Bundesdruckerei-Gruppe, bestellen – so wie bereits auch der Großteil der an die TI angebundenen Ärzte und Ärztinnen sowie Apotheker und Apothekerinnen.

Wie TI-Anwendungen Hebammen die Arbeit erleichtern

Die elektronische Patientenakte (ePA) macht die Arbeit von Hebammen deutlich einfacher. Der elektronische Mutterpass (eMutterpass) oder das elektronische Kinderuntersuchungsheft (eU-Heft) werden beispielsweise in der ePA integriert sein. Nutzen lassen sich diese digitalen Anwendungen mit dem elektronischen Heilberufsausweis (eHBA).

Einfachere Versorgung werdender Mütter dank eHBA

Übernimmt eine Hebamme die Betreuung einer Schwangeren, erhält die Hebamme von ihr Zugriff auf ihren eMutterpass. Mit dem eHBA authentifiziert sich die Hebamme und kann dann im eMutterpass alle Einträge beispielsweise von dem Gynäkologen oder der Gynäkologin einsehen und eigene Befunde dort hinterlegen.

Infografik, die die einfache Versorgung werdender Mütter durch Hebammen mit Hilfe des elektronischen Heilberufausweises (eHBA) erklärt

Gut informierte Wochenbett-Betreuung dank eHBA

In der Wochenbett-Phase erhält die Hebamme von der jungen Mutter Zugriff aus ePA, eMutterpass und eKinderuntersuchungsheft. Um auf diese digitalen Anwendungen zugreifen zu können, authentisiert sich die Hebamme mit dem eHBA gegenüber der Telematikinfrastruktur. 

Infografik, die die Wochenbett-Betreuung durch Hebammen mit Hilfe des elektronischen Heilberufausweises (eHBA) erklärt

Die TI: Anwendungen und Anbindung im Überblick

Die elektronische Patientenakte (ePA) ist das Kernstück der Telematikinfrastruktur und wird Versicherten kostenlos als App von ihrer Krankenkasse zur Verfügung gestellt. Hebammen können zukünftig dank des elektronischen Mutterpasses und des elektronischen Kinderuntersuchungshefts in der ePA alle relevanten Informationen zu Schwangeren, Müttern und ihrem Nachwuchs einsehen – vorausgesetzt, die Patientinnen erteilen dafür die Freigabe. Auch bei einem Kassenwechsel gehen keinerlei Informationen verloren. Ab Ende 2024 wird die „ePA für alle“ eingeführt und allen Versicherten automatisch zur Verfügung gestellt.

Der elektronische Mutterpass, welcher in der elektronischen Patientenakte hinterlegt ist, bietet den Patientinnen und ihren Hebammen, jederzeit online Zugriff auf ihre Gesundheitsdaten. Hebammen profitieren zudem von einer schnellen und unkomplizierten Zusammenarbeit mit Ärzten, Kliniken und Apotheken. Das an der Schwangerenvorsorge beteiligte Gesundheitspersonal kann im eMutterpass Arztbesuche, Befunde, medizinische Termine und alle weiteren Gesundheitsdaten dokumentieren und verwalten. So werden Hebammen zukünftig schon beim Kennenlerngespräch mit der Schwangeren alle relevanten Informationen zur Verfügung stehen. Umständliche und langwierige Telefonnachfragen bei behandelnden Ärzten und Ärztinnen können entfallen.

Hier finden sich zukünftig die gleichen Inhalte wie in der gedruckten Variante des Kinderuntersuchungsheftes. Mit dem elektronischen Kinderuntersuchungsheft (eU-Heft) werden Eltern rechtzeitig auf digitalem Weg an anstehende Pflichtuntersuchungstermine erinnert. Zudem finden die Ergebnisse der Früherkennungsuntersuchungen einheitlich und strukturiert Eingang in die elektronische Patientenakte.

KIM ermöglicht eine sichere und direkte Kommunikation aller teilnehmenden Berufsgruppen in der Telematikinfrastruktur. KIM-Nutzer und -Nutzerinnen können in sicherer Umgebung damit per E-Mail Arztbriefe, Heil- und Kostenpläne, Befunde, Röntgenbilder, Labordaten, Abrechnungen und Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen untereinander verschicken und austauschen.

Der elektronische Medikationsplan enthält Informationen zur medikamentösen Behandlung von Patientinnen und ist auf der Gesundheitskarte gespeichert. Alle zugangsberechtigten Leistungserbringer in der Telematikinfrastruktur können so den Medikationsplan schnell und zu jeder Zeit einsehen. Die lückenlose Dokumentation der verschriebenen Medikamente dient der Arzneimitteltherapiesicherheit (AMTS) im Hinblick auf Kontraindikationen sowie Medikationsfehler. In Zukunft soll der eMP Teil der elektronischen Patientenakte (ePA) werden.

Der TI-Messenger ergänzt die KIM um die sichere, mobile Ad-hoc-Kommunikation. Egal, ob Rückfragen zur verordneten Medikation, Informationen zu Laborbefunden oder Rückrufbitten: Mit dem TI-Messenger können alle Gesundheitsberufe bald deutschlandweit per Textnachrichten in Echtzeit miteinander kommunizieren. Das spart auf allen Seiten wertvolle Zeit.

Notfalldaten sind Informationen über die Patientin, die in einer Notfallsituation für die Behandlung hilfreich sein können. Dabei kann es sich zum Beispiel um eine Schwangerschaft, Vorerkrankungen, Unverträglichkeiten, Operationen oder Allergien handeln. Zudem beinhalten die Notfalldaten Diagnosen, Medikationen sowie Kontaktdaten zu behandelnden Ärzten, Hebammen oder Angehörigen, die im Ernstfall zu benachrichtigen sind. Patientinnen können persönliche Dokumente wie den Organspendeausweis, eine Vorsorgevollmacht oder eine Patientenverfügung hinterlegen. Die Patientin allein bestimmt, ob ein Notfalldatensatz angelegt wird und welche der vorhandenen Informationen eingebunden werden sollen.

Um auf die Telematikinfrastruktur und damit auf die elektronische Patientenakte zugreifen zu können, werden zwei Karten, ein eHealth-Kartenterminal und ein Konnektor benötigt. Mit der ersten Karte, dem elektronischen Heilberufsausweis (eHBA), weisen Hebammen sich persönlich in der TI als Mitglied ihrer Berufsgruppe aus. Als wichtigste Komponente enthält der eHBA eine qualifizierte elektronische Signatur (QES). Sie ersetzt in der Telematikinfrastruktur die handschriftliche Unterschrift. Jedes Befüllen der verschiedenen Anwendungen in der TI muss mit der QES signiert werden. Karte Nummer zwei, die SMC-B dient als Ausweis der zugreifenden Praxis. Für die Ausgabe beider Ausweise ist das Gesundheitsberuferegister (eGBR) zuständig. Bestellen können Hebammen die Karten nach Freigabe des eGBR bei D-Trust.

Damit sichergestellt ist, dass auch wirklich alle Beteiligten im Gesundheitswesen an die TI angeschlossen sein können, werden die Kosten zum größten Teil durch den GKV-Spitzenverband refinanziert. Das betrifft sowohl die Kosten für die technische Ausstattung (Kartenlesegerät und Konnektor) als auch die laufenden Betriebskosten für eHBA und SMC-B.

Online-Veranstaltungen

Die Experten von D-Trust, einem Unternehmen der Bundesdruckerei-Gruppe, führen Sie durch die Welt der Telematikinfrastruktur.

eHBA beantragen und online bei D-Trust bestellen

Hebammen erhalten den elektronischen Heilberufsausweis über das neu geschaffene elektronische Gesundheitsberuferegister (eGBR). Die Aufgabe des eGBR ist es, die Berufserlaubnis des Antragstellers zu überprüfen. Dafür ist auch eine sichere Identifizierung notwendig. Sobald die Berufserlaubnis bestätigt wurde, erhalten Sie vom eGBR eine Vorgangsnummer für die Bestellung.

Die Bestellung des eHBA erfolgt über ein eigenes eHealth-Portal bei D-Trust. Nach Eingabe der Vorgangsnummer erhalten Sie einen vorausgefüllten Antrag, den Sie dann nur noch ergänzen, ausdrucken und absenden müssen. Des Weiteren müssen Sie sich noch rechtsgültig identifizieren – zum Beispiel mit dem PostIdent-Verfahren. Mit Vorliegen einer gültigen Identifizierung und den unterschriebenen Antragsunterlagen kann der eHBA nach erfolgter Freigabe durch das eGBR produziert und anschließend versendet werden.

Beantragung und Auslieferung

Downloads

83957D74-EDC5-464B-BF6C-C02F109A766D

Produktblatt Elektronischer Heilberufsausweis für nicht approbierte Gesundheitsberufe (eHBA)

83957D74-EDC5-464B-BF6C-C02F109A766D

Kurzanleitung für die eHBA-Antragstellung für nicht approbierte Gesundheitsberufe

83957D74-EDC5-464B-BF6C-C02F109A766D

Infografik Telematikinfrastruktur

Erfahren Sie mehr über unsere Produkte

Sie haben Fragen zu unseren E-Health-Produkten? Kontaktieren Sie uns:

Piktogramm für Support
D-Trust
Support-Team
+49 (0)30 2598 - 4050