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Foto eine Physiotherapeutin, die einen männlichen Patienten in einer Physiotherapie-Praxis behandelt

Physiotherapeuten und Physiotherapeutinnen

So verbessert das vernetzte Gesundheitswesen Behandlungen

Physiotherapeuten und -therapeutinnen sind für unsere Gesundheitsversorgung unverzichtbar. Doch allzu oft müssen sie in ihrem Berufsalltag mit lückenhaften Behandlungshistorien und zeitaufwändigen Rücksprachen mit Arztpraxen kämpfen. Solche Hürden werden bald der Vergangenheiten angehören, denn die Telematikinfrastruktur (TI) beschleunigt und vereinfacht den Informationsfluss.

Physiotherapie ohne Bürokratie

Die TI bietet Zugang zu wichtigen digitalen Anwendungen, allen voran zur elektronischen Patientenakte (ePA), die zukünftig alle relevanten Behandlungsdaten, Befunde oder auch Arztbriefe lückenlos zur Verfügung stellt. Über den Dienst KIM (Kommunikation im Medizinwesen) lassen sich Dokumente wie zum Beispiel OP-Berichte, MRT-Bilder und auch der eigene Therapiebericht sicher und unkompliziert austauschen. Auch für einen Ad-hoc-Austausch mit Arztpraxen, Krankenhäusern und Apotheken wird zukünftig gesorgt: mit TIM (TI-Messenger) können medizinisch relevante Informationen per Kurznachricht ausgetauscht werden.

Die Telematikinfrastruktur und ihre Anwendungen bringen Physiotherapeuten und -therapeutinnen mehr Zeit fürs Wesentliche. Ganz im Sinne der Versorgungsqualität. Daher ist es schon jetzt lohnenswert, sich mit dem elektronischen Heilberufsausweis (eHBA) und dem Praxisausweis (SMC-B) an die TI anzubinden. Beide Karten können Sie bei der D-Trust GmbH, einem Unternehmen der Bundesdruckerei-Gruppe, bestellen – so wie es bereits der Großteil der an die TI angebundenen Ärzte und Ärztinnen sowie Apotheker und Apothekerinnen gemacht hat.

Lernen Sie die wichtigsten Fakten zur Telematikinfrastruktur (TI) kennen: vom Nutzen für Sie, über die technischen Voraussetzungen und konkrete Anbindung bis hin zu Finanzierungsmöglichkeiten.

Sicherer und lückenloser Informationsfluss für Physiotherapeuten und Physiotherapeutinnen

Der eHBA ermöglicht Physiotherapeuten und -therapeutinnen den Zugang zur TI. Durch deren Anwendungen können sie sich über alle relevanten Gesundheitsdaten ihrer Patienten und Patientinnen informieren und sich mit anderen Fachbereichen austauschen – schnell, sicher und bequem.

Infografik, die den schnellen Zugang zu Patientendaten mit Hilfe des elektronischen Heilberufausweises (eHBA) für Physiotherapeuten erklärt

Die Anwendungen in der TI

Die elektronische Patientenakte (ePA) ist das Kernstück der Telematikinfrastruktur und wird Versicherten auf Anfrage kostenlos als App von ihrer Krankenkasse zur Verfügung gestellt. Physiotherapeuten und -therapeutinnen können zukünftig in der ePA alle relevanten medizinischen Informationen abrufen. Dazu gehören Befunde und Arztbriefe. Zudem lassen sich eigene Dokumentationen und Dokumente hinterlegen. Künftig soll auch der elektronische Medikationsplan (eMP) Teil der Akte sein. Die Voraussetzung für den Zugriff auf die ePA ist die Freigabe durch den Patienten oder die Patientin. Auch bei einem Kassenwechsel gehen keinerlei Informationen verloren. Ab Ende 2024 wir die „ePA für alle“ eingeführt und allen Versicherten automatisch zur Verfügung gestellt.

KIM ermöglicht eine sichere und direkte Kommunikation aller teilnehmenden Berufsgruppen in der Telematikinfrastruktur. KIM-Nutzer und -Nutzerinnen können damit in sicherer Umgebung per E-Mail-Arztbriefe, Heil- und Kostenpläne, Befunde, Röntgenbilder, Labordaten, Abrechnungen und Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen untereinander verschicken und austauschen.

Der TI-Messenger ergänzt die KIM um die sichere, mobile Ad-hoc-Kommunikation. Egal, ob Rückfragen zur verordneten Medikation, Informationen zu Laborbefunden oder Rückrufbitten: Mit dem TI-Messenger können alle Gesundheitsberufe bald deutschlandweit per Textnachrichten in Echtzeit miteinander kommunizieren. Das spart auf allen Seiten wertvolle Zeit.

Der elektronische Medikationsplan enthält Informationen zur medikamentösen Behandlung von Patienten oder Patientinnen und ist auf der Gesundheitskarte gespeichert. Alle zugangsberechtigten Leistungserbringer in der Telematikinfrastruktur können so den Medikationsplan schnell und zu jeder Zeit einsehen. Die lückenlose Dokumentation der verschriebenen Medikamente dient der Arzneimitteltherapiesicherheit (AMTS) im Hinblick auf Kontraindikationen sowie Medikationsfehler. In Zukunft soll der eMP Teil der elektronischen Patientenakte (ePA) werden.

Um auf die Telematikinfrastruktur und damit auf die elektronische Patientenakte zugreifen zu können,  werden zwei Karten, ein eHealth-Kartenterminal und ein Konnektor benötigt. Mit der ersten Karte, dem elektronischen Heilberufsausweis (eHBA), weisen Physiotherapeuten und- therapeutinnen sich persönlich in der TI als Mitglied ihrer Berufsgruppe aus. Als wichtigste Komponente enthält der eHBA eine qualifizierte elektronische Signatur (QES). Sie ersetzt in der Telematikinfrastruktur die handschriftliche Unterschrift. Jedes Befüllen der verschiedenen Anwendung in der TI muss mit der QES signiert werden. Karte Nummer zwei, die SMC-B dient als Ausweis der zugreifenden Praxis. Für die Ausgabe beider Ausweise ist das Gesundheitsberuferegister (eGBR) zuständig. Bestellbar sind die Karten nach Freigabe des eGBR bei D-Trust.

Damit sichergestellt ist, dass auch wirklich alle Beteiligten im Gesundheitswesen an die TI angeschlossen sein können, werden die Kosten zum größten Teil durch den GKV-Spitzenverband refinanziert. Das betrifft sowohl die Kosten für die technische Ausstattung (Kartenlesegerät und Konnektor) als auch die laufenden Betriebskosten für eHBA und SMC-B.

eHBA beantragen und online bei D-Trust bestellen

Physiotherapeuten und -therapeutinnen erhalten den elektronischen Heilberufsausweis über das neu geschaffene elektronische Gesundheitsberuferegister (eGBR). Die Aufgabe des eGBR ist es, die Berufserlaubnis des Antragstellers zu überprüfen. Dafür ist auch eine sichere Identifizierung notwendig. Sobald die Berufserlaubnis bestätigt wurde, erhalten Sie vom eGBR eine Vorgangsnummer für die Bestellung.

Die Bestellung des eHBA erfolgt über ein eigenes eHealth-Portal bei D-Trust. Nach Eingabe der Vorgangsnummer erhalten Sie einen vorausgefüllten Antrag, den Sie dann nur noch ergänzen, ausdrucken und absenden müssen. Des Weiteren müssen Sie sich noch rechtsgültig identifizieren – zum Beispiel mit dem PostIdent-Verfahren. Mit Vorliegen einer gültigen Identifizierung und der unterschriebenen Antragsunterlagen kann der eHBA nach erfolgter Freigabe durch das eGBR produziert und anschließend versendet werden.

Beantragung und Auslieferung

Downloads

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Produktblatt Elektronischer Heilberufsausweis für nicht approbierte Gesundheitsberufe (eHBA)

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Kurzanleitung für die eHBA-Antragstellung für nicht approbierte Gesundheitsberufe

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Infografik Telematikinfrastruktur

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