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Frau und Mann mit Tablet draussen Unterschrift

Digital unterschreiben – rechtssicher, komfortabel und mobil

Veröffentlicht am 10.03.2018

Seit 2016 gilt mit der EU-Verordnung eIDAS europaweit ein einheitlicher Rechtsrahmen für elektronische Identitätsnachweise. Unternehmen und Behörden können leichter digitale Signaturen in ihre Geschäftsprozesse integrieren und neue innovative Verfahren zur gegenseitigen Identifizierung nutzen.

Qualifizierte elektronische Signaturen nach eIDAS-Standard

So umständlich der Name klingt, so konkret erleichtert eIDAS das Geschäftsleben. Beispiel Ausschreibung: Ein deutsches Unternehmen will sich an einer Ausschreibung innerhalb Europas beteiligen. Bislang galt: Es muss die Unterlagen in mehrfacher Ausführung ausdrucken, unterzeichnen, versenden – und darauf hoffen, dass sie den Empfänger per Post pünktlich vor Fristende erreichen. Das Verfahren kostet beide Seiten viel Zeit und Geld.



Mit elektronischen Signaturen lässt sich dieser Schritt digitalisieren, ohne an Sicherheit zu verlieren. Qualifizierte elektronische Signaturen (QES) haben die gleiche Rechtsverbindlichkeit wie händische Unterschriften – inzwischen auch über europäische Ländergrenzen hinweg.

Grenzen überwinden

Bei eIDAS handelt es sich um eine EU-Verordnung und somit um unmittelbar geltendes Recht in allen 28 EU-Mitgliedstaaten sowie im europäischen Wirtschaftsraum. Die Verordnung schafft damit grenzübergreifende Standards und garantiert die Interoperabilität der Anwendungen.



Regelungen in einzelnen Ländern bestehen zwar weiterhin, dürfen eIDAS aber nicht widersprechen. Ziel der Verordnung ist es, Bürgern und Unternehmen die Nutzung elektronischer Identifikationsmittel (eIDs) für Online-Dienste in anderen EU-Ländern zu ermöglichen. Außerdem sollen Barrieren für so genannte Vertrauensdienste abgebaut werden, die gegen Entgelt Signaturen und Karten ausstellen, prüfen und validieren. Vertrauensdiensteanbieter wie D-Trust, ein Unternehmen der Bundesdruckerei-Gruppe, die sämtliche eIDAS-Anforderungen erfüllen, gelten als qualifizierte Vertrauensdiensteanbieter.



Die höchste rechtliche Verbindlichkeit erfüllen qualifizierte elektronische Signaturen (QES), die zusätzlich zur Verschlüsselung mit einer Zwei-Faktor-Authentifizierung über Personenzertifikate eines Vertrauensdiensteanbieters geschützt sind. So kann ein Empfänger nicht nur nachvollziehen, dass ein Dokument nicht verändert wurde, nachdem es der Absender verschickt hat, er kann auch die Identität seines Gegenübers eindeutig prüfen.

Online und mobil signieren

D-Trust ermöglicht mit der Fernsignatur-Lösung sign-me, die elektronische Unterschrift auch aus der Ferne auszulösen, zum Beispiel mit Tablets und Smartphones. Hierdurch können Kreditanträge und Kaufverträge auf dem Computer erstellt und über sign-me per qualifizierter fernausgelöster Signatur unterschrieben werden.



Als qualifizierter Vertrauensdiensteanbieter stellt D-Trust die benötigten Zertifikate für sign-me aus. Da diese nicht mehr auf einer Signaturkarte gespeichert werden müssen, sondern sicher bei D-Trust verwaltet werden, benötigen die Anwender auch kein Lesegerät mehr.

Dadurch sind schnelle, medienbruchfreie Vertragsabschlüsse noch komfortabler möglich. Im nächsten Schritt können juristische Personen die Anwendung sicher und einfach für elektronische Herkunftsnachweise einsetzen, Dokumente digital signieren und alle unterschriftspflichtigen Prozesse bequem mobil nachvollziehen.



Sign-me ist besonders für Branchen interessant, die Unterschriften voraussetzen. Dazu gehören Zeitarbeitsfirmen, Wirtschaftsprüfer, die öffentliche Verwaltung, Banken und Versicherungen. Aber auch Unternehmen aus dem Gesundheitswesen und Verbände. Sie können sign-me in ihre Systeme einbinden und die Oberfläche in ihrem eigenen Corporate Design gestalten. Eine spezielle Software brauchen sie dafür nicht.

 

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