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Fairplay an der Kasse: die KassenSichV greift seit 2020

Veröffentlicht am 08.01.2020

Seit dem 1. Januar 2020 müssen Registrierkassen gegen Manipulation geschützt werden. Wir erläutern, was die entsprechende Verordnung im Zuge der Fiskalisierung genau fordert, wer davon betroffen ist und welche Lösungsvarianten im Gespräch sind.

Fiskalisierung 2020: Für mehr Steuergerechtigkeit

Mehrere Milliarden Euro entgehen den Finanzbehörden durch gezinkte Kassendaten – Jahr für Jahr. Das will der Staat nicht länger hinnehmen und hat deshalb beschlossen: Seit Anfang des Jahres 2020 müssen im Rahmen der Fiskalisierung alle Registrierkassen gegen Manipulation geschützt werden – für mehr Steuergerechtigkeit und fairen Wettbewerb.

Elektronisch signierte Belege

Der Titel ist etwas sperrig: Verordnung zur Bestimmung der technischen Anforderungen an elektronische Aufzeichnungs- und Sicherungssysteme im Geschäftsverkehr. Deswegen wird die Verordnung mit KassenSichV (Kassensicherungsverordnung) abgekürzt.

Ihr Inhalt: Kassen-, Abrechnungs-, Sicherungs- und Aufzeichnungssysteme, wie etwa Registrierkassen, müssen künftig mittels einer zertifizierten technischen Sicherungseinrichtung (TSE) vor Manipulationen geschützt werden. Die Verordnung trat als Kassengesetz  zum 1. Januar 2020 im Rahmen der Fiskalisierung in Kraft. Als Umsetzungsfrist gilt bis zum 30. September 2020 eine Nichtbeanstandungsregelung. Bis dahin beanstandet das Bundesfinanzministerium (BMF) es nicht, wenn die Ausstattung noch nicht erfolgt ist. Die gesetzliche Pflicht betrifft vor allem Einzelhändler und Gastronomiebetriebe. Nur für alte Registrierkassen, die aufgrund ihrer Bauart nicht mit einer TSE ausgestattet werden können, gilt eine Übergangsregelung: Sie dürfen bis 31. Dezember 2022 im Einsatz bleiben, müssen allerdings zumindest den seit 2016 gültigen Regelungen des Bundesfinanzministeriums zur Aufbewahrung digitaler Unterlagen bei Bargeschäften entsprechen. Für Millionen von Registrierkassen steht daher eine Nachrüstung an.

Die vorgeschriebene TSE besteht aus mehreren Modulen, dank derer Kasseneingaben manipulationssicher protokolliert und gespeichert werden und sich über eine digitale Schnittstelle an Finanzprüfer übertragen lassen. Kern des Konzepts ist die elektronische Signatur der einzelnen Kassenbelege. Dabei stellt eine Prüfsumme zu jedem Beleg die Integrität der Daten sicher: Nachträgliche Eingriffe werden erkennbar, da in diesem Fall die Prüfsumme nicht mehr stimmt.

Lokal oder zentral

Derzeit befinden sich zwei Lösungsvarianten im Zulassungsverfahren. Bei der lokalen Lösung sind die TSE-Funktionen in einem kompakten Hardwaremodul integriert – etwa in einem USB-Stick oder einer SD-Karte. Dies dürfte unter anderem Händler interessieren, die nur wenige Kassen betreiben. Allerdings muss bei dieser Variante vermutlich alle drei Jahre das Modul gewechselt werden.

Die zentrale Cloud-Lösung hingegen basiert auf einem Webdienst, bei dem ein Vertrauensdiensteanbieter – wie die D-TRUST der Bundesdruckerei – die Sicherheitsfunktionen bereitstellt und Kassenbelege elektronisch signiert. Da sich die nötige Sicherheitsinfrastruktur im geschützten Rechenzentrum des Dienstleisters befindet, muss vor Ort beim Betreiber keine Hardware installiert werden. Voraussetzung ist eine sichere Internetverbindung. Insbesondere Unternehmen mit vielen Filialen und Kassen dürften von dieser Lösung profitieren, denn sie ermöglicht einen einheitlichen Rollout und eine effiziente Administration, ohne dass jede Kasse händisch umzurüsten wäre.

 

Lösungen werden derzeit zertifiziert

Bislang existieren noch keine final zertifizierten Lösungen auf dem Markt: Mehrere Hersteller befinden sich im Zertifizierungsprozess mit dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI). 

Auch in den Finanzbehörden ist man sich der ehrgeizigen Terminsetzung bewusst und rechnet offenbar mit Anträgen auf Ausnahmegenehmigungen. Klar aber ist: Alle Betroffenen sind gut beraten, Kassenhersteller zu kontaktieren und sich auf den Umstellungsprozess vorzubereiten. Schließlich ist es mit der Entscheidung für eine bestimmte Lösung nicht getan: Auch die Integration in die bestehende Kassenlandschaft benötigt Zeit und Personal. 

Lösungen der Bundesdruckerei

Mit der TIM Card (Tax Identification Module) stellt die Bundesdruckerei bereits erprobte Sicherungseinrichtungen bereit, die seit Jahren erfolgreich in Taxametern und Spielautomaten im Einsatz sind. Vor allem mit Blick auf die unterschiedlichen Bedarfslagen im Einzelhandel entwickelt die Bundesdruckerei gemeinsam mit den Partnern cv cryptovision GmbH und Deutsche Fiskal GmbH lokale und zentrale Lösungen für Registrierkassen. Alle Lösungen sollen technologieoffen und herstellerunabhängig nutzbar sein.