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Frau am Computer im Büro

D-Trust Signaturkarte – für die qualifizierte elektronische Unterschrift

Elektronische Dokumente rechtssicher unterschreiben

Die qualifizierte Signaturkarte ersetzt die handschriftliche Unterschrift in der digitalen Welt. Sie unterstützt Unternehmen, Selbstständige und Behörden bei der Digitalisierung ihrer Geschäftsprozesse durch rechtsverbindliches Signieren elektronischer Dokumente – genau dann, wenn Prozesse die Schriftform erfordern.

Die qualifizierte Signaturkarte von D-Trust

Die Signaturkarte ermöglicht eine digitale Unterschrift, und zwar immer dort, wo Verfahren Rechtssicherheit fordern. Nutzende können zum Beispiel Verträge rechtsverbindlich elektronisch unterschreiben, öffentliche Ausschreibungen über elektronische Vergabeplattformen abwickeln und Gerichtsdokumente elektronisch einreichen. Ein prominentes Beispiel ist das elektronische Abfallnachweisverfahren.

Ihre Vorteile auf einen Blick

  • Vielseitig einsetzbar - geeignet für eine Vielzahl von digitalen Anwendungen
  • Rechtswirksam – die qualifizierte Signatur erfüllt das Schriftformerfordernis.
  • Zertifiziert nach eIDAS – Gewährleistung höchster Datensicherheit nach europäischen Standards
  • Effektiv – elektronische Geschäftsprozesse ohne störende Medienbrüche
  • Sicher – auf Basis hochsicherer kryptografischer Schlüssel

Produktdetails

Die qualifizierte Signaturkarte wird immer auf eine natürliche Person ausgestellt, sodass validierbar ist, wer die Unterschrift geleistet hat. Die Signaturkarte ist nicht auf andere Personen übertragbar. Empfänger eines elektronisch unterschriebenen Dokuments können sicher sein, dass die Unterschrift tatsächlich vom Absender stammt und der Inhalt im Nachgang nicht verändert wurde. Auf diese Weise sind qualifiziert elektronisch signierte Dokumente weitaus besser gegen Fälschungen geschützt als ihre Pendants in Papierform. Die qualifizierte Signatur sichert die Integrität und Authentizität eines Dokuments ab.

Es gibt drei verschiedene Varianten der qualifizierten Signaturkarte: Einzelsignaturkarten erfordern für jede qualifizierte elektronische Signatur die Eingabe einer PIN am Kartenlesegerät. Stapelsignaturkarten (M100) ermöglichen die Signatur von bis zu 100 Dokumenten nach Eingabe einer PIN. Multisignaturkarten werden in Serverumgebungen für automatisierte Workflows eingesetzt und können nach Eingabe einer PIN eine unbegrenzte Anzahl von Dokumenten signieren.

  • Emissionshandel
  • Elektronisches Abfallnachweisverfahren (eANV)
  • Verträge
  • Arbeitnehmerüberlassung
  • Geschäftskorrespondenz
  • Bescheide
  • VE-Prüfbescheinigungen (Verpackungsgesetz)
  • Elektronische Steuererklärung mit ELSTER-Plus
  • Elektronisches Personenstandsregister
  • Online-Mahnverfahren
  • Qualitätsmanagement-Dokumentation
  • Schutzrechtsanmeldung beim DPMA

Alle Varianten der D-Trust Signaturkarte enthalten immer zwei Zertifikate: das qualifizierte Signaturzertifikat sowie ein fortgeschrittenes Zertifikat, welches zu Authentifizierungs- und Verschlüsselungszwecken genutzt werden kann. Die Gültigkeitsdauer der D-Trust Signaturkarte beträgt bis zu drei Jahre.

Optional kann der Name einer Organisation im Zertifikat eingetragen werden, jedoch ist die Hinterlegung eines individuellen Berufsattributes nicht möglich. Zur Hinterlegung eines Berufsattributs bietet sich die Profession D-Trust Card an.

Die Signaturkarten enthalten ein qualifiziertes Zertifikat aus der eIDAS-PKI zum Zweck der Signatur und ein nicht qualifiziertes Zertifikat zur Authentisierung. Es wird die kryptografische Hash-Funktion SHA-512 unterstützt. Die unterstützten Signaturschemata sind RSA-PSS bei Standardkarten und ECDSA bei Stapel- oder Multikarten.

Einzelsignaturkarten verwenden RSA-Schlüssel, im Gegensatz dazu nutzen Stapelsignaturkarten ECC-Schlüssel. Auch Multisignaturkarten basieren auf ECC-Schlüsseln und werden vorwiegend in Serverumgebungen für automatisierte Workflows eingesetzt.

  • PIN und PUK werden separat mit PIN-Brief ausgeliefert.
  • Die Software D-Trust Card Assistant zur Karteninitialisierung und PIN-Änderung wird kostenlos bereitgestellt.
  • Ein Chipkarten-Lesegerät erhalten Sie bei Bedarf im REINER SCT Shop.
  • Bei Bedarf bieten wir Middleware für RSA-basierte Karten wie Nexus Personal oder cryptovision SCInterface an. Für ECC-basierte Karten steht die Middleware cryptovision SCInterface zur Verfügung.
  • Die Signatursoftware diverser Anbieter wird unterstützt.
  • Bitte beachten Sie unsere Hinweise zu unterstützen Lesegeräten und Partnersoftware.

Downloads

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Produktblatt Signaturkarte

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Produktblatt BehördenIDENT

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Produktblatt Webbasierte Registrierungsstelle

Case Studies

Das Justizministerium Mecklenburg- Vorpommern setzt bereits heute auf digitale Unterschriften und das BehördenIDENT-Verfahren von D-Trust.

Die Große Kreisstadt Offenburg im Westen Baden-Württembergs nutzt innerhalb ihres elektronischen Dokumentenmanagements die Siegel- und Signaturkarten der D-Trust GmbH.

Anwendungsbereiche

Häufige Fragen

Um eine Signaturkarte für die digitale Unterschrift zu beantragen, ist laut Gesetz eine persönliche Identifizierung der antragstellenden Person notwendig. Dies gewährleistet die hohe Rechtssicherheit. Sie müssen dazu einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen, der noch mindestens vier Wochen lang gültig ist.

Für die Antragstellung stehen Ihnen folgende Alternativen zur Verfügung:

  • Postident-Verfahren: Nutzen Sie die eID-Funktion über die App oder besuchen Sie eine Postfiliale.
  • NotarIdent: Lassen Sie sich bei Notariaten in Deutschland und der EU identifizieren.
  • BotschaftsIdent: Wenden Sie sich an deutsche Botschaften weltweit.
  • Identifizierung bei einer IHK: Über 60 Industrie- und Handelskammern in Deutschland bieten einen Signaturservice an, der Sie durch die Antragstellung begleitet und gleichzeitig identifiziert. Eine Übersicht finden Sie hier.
  • BehördenIdent oder OfficerIdent: Nutzen Sie organisationsinterne Identifizierungen.

Zur Erstellung einer qualifizierten elektronischen Signatur (QES) mit einer D-Trust Signaturkarte benötigen Sie neben der Karte ein Kartenlesegerät und gegebenenfalls eine Zusatzsoftware, je nach der Anwendung, die Sie nutzen möchten. Die eigentliche Signatur wird innerhalb Ihrer Anwendung durch die Eingabe eines zweiten Faktors ausgelöst. Bei der Signaturkarte ist dieser zweite Faktor die individuell vergebene PIN.

Anwendungen wie Adobe Reader, MS Outlook, Mozilla Thunderbird oder das „Elektronische Ursprungszeugnis“ können nicht direkt mit dem Lesegerät kommunizieren und benötigen als Zusatzsoftware eine sogenannte Middleware, z. B. Nexus Personal.

Die qualifizierte elektronische Signatur (QES) dient als digitaler Ersatz für die handschriftliche Unterschrift. Sie ermöglicht es, Kaufverträge, Bestellungen oder Angebotsschreiben rechtsverbindlich elektronisch zu unterschreiben. Signaturen sind immer an natürliche Personen gebunden.

Im Gegensatz dazu garantiert das elektronische Siegel, dass die Dokumente von einer bestimmten Organisation stammen und authentisch sind. Es fungiert als digitales Äquivalent zum Unternehmensstempel oder Behördensiegel. Siegel sind an juristische Personen gebunden.
 

Die Signaturkarten haben eine Gültigkeitsdauer von bis zu drei Jahren. Der Gültigkeitszeitraum wird Ihnen bei Bestellung angezeigt. Die Erneuerung erfolgt durch eine Nachbestellung nach Ablauf der maximalen Gültigkeitsdauer.

Die Verwendung von Signaturkarten unterliegt den rechtlichen Anforderungen des jeweiligen Landes und der Branche. In der EU müssen sie beispielsweise den Standards des eIDAS-Verordnung entsprechen.

Sie haben Fragen zu unseren Signaturkarten?

Unser Vertriebsteam hilft Ihnen gerne weiter. Kontaktieren Sie uns:
D-Trust Vertriebsteam

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