Der eHBA übernimmt als personalisierte Karte mehrere Funktionen. Mit ihm können sich (Zahn-)ärzte und -ärztinnen für die TI-Anwendungen authentisieren, also ihre Identität digital nachweisen. Weil der eHBA zur elektronischen Signatur berechtigt, können mit dem Ausweis innerhalb der Telematikinfrastruktur beispielsweise E-Rezepte, Laborüberweisungen und elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen (eAU) oder auch Arztbriefe und EBZ-Nachrichten (Elektronische Beantragungs- und Genehmigungsverfahren) digital signiert werden. Außerdem können medizinische Daten verschlüsselt versendet und bei der empfangenden Person entschlüsselt werden. Zu guter Letzt dient der elektronische Arztausweis/Zahnarztausweis als Sichtausweis, da er mit einem Foto versehen ist.
Mit dem Praxisausweis SMC-B authentisieren sich beteiligte Institutionen im Gesundheitswesen gegenüber den TI-Diensten als medizinische Einrichtung. Mit ihm kann die Praxis auf Patienteninformationen in der elektronischen Patientenakte (ePA) zugreifen und verschlüsselt innerhalb der TI kommunizieren.
Zur Anbindung an die Telematikinfrastruktur werden neben eHBA und SMC-B verschiedene hardware-basierte technische Komponenten wie eHealth-Kartenterminals und -Konnektoren benötigt.
In der (zahn-)ärztlichen Praxis sind eHBA und SMC-B heute Standard, da für Ärzte und Ärztinnen, Zahnärzte und Zahnärztinnen bereits seit 2021 das Arbeiten mit der Telematikinfrastruktur verpflichtend ist. Seit diesem Zeitpunkt musste auf Wunsch des Patienten oder der Patientin eine elektronische Patientenakte befüllt werden. Damit bringen eHBA und SMC-B die Digitalisierung im Gesundheitswesen voran: Elektronische Prozesse ersetzen papierbasierte Abläufe.